Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden müssen Betreiber von Spielplätzen diese regelmäßig nach DIN EN 11 76 überprüfen lassen.

 

Diese Prüfung betrifft nicht nur Kindertagesstätten sondern ist auch auf Schulgeländen, Parks oder anderen Anlagen durchzuführen und umfasst alle Gerätschaften wie Gerüste, Schaukeln, Rutschen, Kletterspielgeräte und viele andere mehr.

Zusätzlich wird der Spielplatz in seiner Gesamtheit betrachtet d.h. auch Eingänge oder Bepflanzungen werden begutachtet. Dies ist wichtig um z.B. Verkehrsunfälle beim Betreten oder Verlassen des Spielgeländes zu verhindern.

Um dieser Pflicht nachzukommen muss eine jährliche Hauptinspektion erfolgen.

Zudem ist es eventuell nötig, je nach Grad der Beanspruchung, eine Kontrolle alle 3 Monate durchführen zu lassen.

 

Selbstverständlich erhalten Sie nach vollzogener Spielplatzprüfung einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Fotos der gefundenen Schwachstellen.

 

In Kombination mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie eine Betreuung aus einer Hand für Ihren Betrieb/ Einrichtung.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.