Regalprüfung

Nach Betriebssicherheitsverordnung gelten Regal und Regalanlagen als Arbeitsmittel und müssen somit in regelmäßigen Abständen (max. 12 Monate) durch eine fachkundige Person (Regalprüfer) durchgeführt werden.

Diese Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb nach DIN EN 15635.

 

 

 

 

 

Die Regalprüfung umfasst folgende Leistungen:

  • optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf die Einhaltung der Vorschriften gemäß DGUV R 108-007 ehemals BGR 234
  • optische Inspektion der einzelnen Bauteile auf erkennbare Schäden
  • Dokumentation und Bewertung der festgestellten Schäden
  • Vergabe der Prüfplakette bei Mängelfreiheit

 

Prüfpflichtige Regaltypen:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen