Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

 

Schneller, besser, höher und weiter - Unternehmen wollen mehr.

Dieses MEHR wird jedoch immer von Menschen realisiert werden müssen. Und jeder Mensch bzw. Arbeitnehmer hat eigene Leistungsvoraussetzungen und Belastungsgrenzen.

 

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass nicht nur das körperliche Wohlbefinden eine Rolle spielt und fordert daher (und zunehmend verstärkt) die Beurteilung von psychischen "Belastungen" im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.

 

Trauen Sie sich gemeinsam mit uns an dieses komplexe Thema. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen.